TTIP, CETA und TISA

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Inhalt

Ungleiche Debatte

Unglaublich, mit welcher Vehemenz die „Debatte“ über TTIP, CETA und (eher weniger) über TiSA geführt wird. Debatte in Anführungsstrichen und „ungleich“, weil sich die Befürworter und Gegner sehr unterschiedlich verhalten.

Die TTIP- und CETA-Gegner kritisieren diverse Punkte an dem was von dem Vertragswerk durchgesickert ist und die Art, wie die Verhandlungen geführt werden.

Nicht alle aber viele Befürworter argumentieren weniger, als dass sie die Gegner verbal angreifen und in eine Schublade stecken.

Es ist schon so, dass nicht alle Argumente, die die Gegner ins Feld führen, stichhaltig sind. Diese werden auch prompt von den Befürwortern in jedem Artikel auseinandergepflückt. Die stichhaltigen Argumente gegen TTIP und CETA werden meist jedoch gar nicht aufgegriffen und widerlegt.

 

Kaum widerlegbare Argumente

Investorenschutz

Es heißt, dass mit Investorenschutz mehr US-amerikanische und kanadische Unternehmen in Europa investieren würden. Das mag stimmen, aber es verlagert das Risiko der Firmen (wofür diese als Entschädigung die Gewinne bekommen) auf den Staat. Das ist nichts anderes als eine versteckte Subvention. Mit dem gleichen Argument könnte man sagen, dass sicherlich mehr ausländische Unternehmen in Europa investierten, gäbe man ihnen ein Willkommensgeld von 10 Mio. EUR.

Der Investorenschutz in bisherigen Freihandelsabkommen war so gedacht, dass Firmen vor der willkürlichen Enteignung durch z. B. einen Diktator geschützt werden, in Ländern, die keine Rechtssicherheit bieten (warum sich ein an die Macht gekommener Diktator an einen solchen Vertrag halten sollte, ist mir dabei jedoch unklar).

Was sagt das über das Verhältnis zwischen EU, Kanada und den USA aus, dass offensichtlich ein Investorenschutz zwischen ihnen notwendig ist?

Darüber hinaus wird der Investorenschutz inzwischen aber dafür missbraucht, gegen Länder zu klagen, in denen noch gar nicht investiert wurde. Es wird abstrakt dazu verwendet, einen möglichen entgehenden Gewinn einzuklagen.
Z. B. wurde Rumänien von einer Firma verklagt, weil im Zuge des Beitritts zur EU bestimmte Subventionen abgeschafft werden mussten. Die Firma hat vor einem Schiedsgericht mit der Argumentation Recht bekommen, dass sie erwartet hätte, dass die Subventionen mindestens 10 Jahre flössen. Rumänien wurde auf 250 Mio. Dollar Schadensersatz verklagt. Besonders interessant an diesem Fall ist, dass die EU Rumänien empfohlen hat, nicht zu zahlen. Das ist die gleiche EU, die jetzt den Investitionsschutz mit in CETA und TTIP etc. aufnehmen will und schon in zahlreichen Verträgen mit aufgenommen hat [1].

Der Vorwurf der Demokratiegefährdung sowie die Einschränkung des Handlungsspielraums der Parlamente liegen hier klar auf der Hand und hat sich schon in mehreren Fällen gezeigt. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie dieses Konstrukt genannt wird: Schiedsgericht oder neuerdings Handelsgerichtshof.

Regulatorische Kooperation

Hiernach können Wirtschaftsvertreter Einfluss auf neue EU-Gesetzesvorlagen nehmen, noch bevor das Parlament sich damit beschäftigt hat.

Aus Sicht der Gegner ein „Freifahrtschein für Lobbyisten“ [2]. Der Einfluss der Wirtschaft auf die Politik ist vielen jetzt schon zu groß. Auf jeden Abgeordneten in Berlin fallen ca. 7 Lobbyisten und das sind nur diejenigen, die einen Hausausweis haben. In Brüssel sollen ca. 20.000 Lobbyisten tätig sein. Hinzu kommt der Einfluss der sog. Think Tanks und Stiftungen, die Gesetze schon fertig vorformuliert in den Bundestag einbringen lassen. Wenig bekannt auch das durch die rot-grüne Bundesregierung ins Leben gerufene Programm namens „Seitenwechsel“, mit dem Wirtschaftsvertreter als „Leihbeamte“ direkt in den Ministerien mitarbeiten können [3].

Kaum Wirtschaftswachstum

Bekannt ist eine Studie der EU-Kommission, welche besagt, dass in den nächsten zehn Jahren ein Wirtschaftswachstum von 0,0049 % pro Jahr zu erwarten ist, wobei angenommen werden kann, dass die Produktivitätssteigerung in diesem Bericht eher positiv dargestellt wird.

Dennoch versprechen die Befürworter abstrakt Wohlstand und mehrere hunderttausend neue Arbeitsplätze. Wodurch das belegt ist, bleibt unklar. Auch die Aussage, dass die Liberalisierung der letzten Jahrzehnte den jetzt vorhandenen Wohlstand geschaffen haben, verkehrt die Tatsachen ins Gegenteil.

Fakt ist, dass die berühmte Schere zwischen Arm und Reich in den letzten Jahren extrem weit auseinander gegangen ist und dass immer mehr Menschen aus dem Mittelstand in prekäre Verhältnisse absteigen. Es herrscht ganz offensichtlich ein Verteilungsproblem. Die Agenda 2010 wird zwar als voller Erfolg verkauft, tatsächlich haben die neoliberalen Reformen aber so ungefähr nichts von dem gebracht, was der Theorie nach hätte passieren müssen. Mehr dazu in einem anderen Artikel.

Nur so viel: Es wurde erwartet, dass die Investitionen der Firmen steigen, wenn man sie steuerlich entlastet und die Löhne und Lohnnebenkosten senkt. Davon ist nichts zu beobachten. Während Firmengewinne, Dividenden und Boni gewissermaßen explodierten, stagnierten die Reallöhne trotz Wirtschaftswachstum und die einkommensschwächsten 10% mussten in den letzten 15 Jahren Reallohnverluste von sage und schreibe 25% hinnehmen!

Es herrscht eine berechtigte Angst, dass sich die Situation für viele Arbeitnehmer mit einer weiteren Liberalisierung nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert, zumal die Politik seit vielen Jahren mit der Globalisierung droht und ihre Handlungsunfähigkeit in einigen Punkten damit begründet.

Senkung von Standards?

Laut Prof. Dr. Markus Krajewksi [4] dienten Freihandelsabkommen bisher nicht dazu, Standards zu senken, sondern lediglich das bisherige Niveau für die Zukunft festzuschreiben.

Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass es schwer bis unmöglich ist, Standards zu erhöhen, ohne eine Klage von US-amerikanischen Investoren zu riskieren. Dabei gäbe es jedoch noch sehr viel zu tun z. B. in Sachen Umwelt- und Verbraucherschutz.

Des Weiteren belegen die unter dem Namen „TTIP Leaks“ bekannt gewordenen und von Greenpeace veröffentlichten Dokumente [5], dass die USA genau das versuchen: Die Durchsetzung ihrer aus EU-Sicht niedrigeren Standards wie z. B. das Vorsorgeprinzip bei der Verbreitung von neuen Medikamenten oder Stoffen. Auch wenn sich die EU dem bisher erwehren konnte: Für einen Abschluss der Verhandlungen werden noch viele Kompromisse nötig sein, sodass auch diese Befürchtung sicher nicht unbegründet ist.

Indirekt kann es auch zur Senkung von Standards kommen: CETA sieht vor, das eine Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen nicht mehr zurückgenommen werden kann! Das könnte verheerende Folgen haben: Viele Länder (z. B. Frankreich, Portugal, Bolivien …) und Städte (z. B. Berlin) haben sich inzwischen in der Wasserprivatisierung ausprobiert und haben unter Inkaufnahme größerer Verluste die Wasserversorgung wieder zurückgekauft.
Das Ergebnis war überall ähnlich: ein Anstieg des Wasserpreises um teilweise 300% oder mehr und eine Verschlechterung der Qualität, sodass das Wasser vor der Verwendung abgekocht werden musste.
Bolivien ist hier ein besonderer Härtefall, den ich in einer separaten Videorezension beschrieben habe.

 

Weitere wunde Punkte

Heimlichkeit

Von Anfang an stand die extreme Geheimhaltung unter großer Kritik.

Möglicherweise ist es notwendig, in kleineren Kreisen zunächst die gemeinsame Position zu bestimmen und die nächste Verhandlungsrunde zu planen. Dass aber ca. 600 Wirtschaftsvertreter in die Verhandlungen involviert sind und demnach mehr wissen, als die meisten EU-Parlamentarier – von den Bundestagsabgeordneten und dem Bundeswirtschaftsminister ganz zu schweigen – erscheint gelinde gesagt wenig demokratisch.

Über die gesamte Verhandlungszeit hinweg fast gar keine Zwischenergebnisse, Diskussionsstände oder bereits abgeschlossene Artikel zu veröffentlichen, schürt verständlicherweise das Misstrauen der Bevölkerung, wenngleich frühere Abkommen bereits nach gleichem Prinzip behandelt wurden.

In diesem Fall geht es jedoch um das bisher umfangreichste und weitreichendste Freihandelsabkommen zur Erschaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit mehr als 800 Millionen Bewohnern. Auch sind die USA die weltweit größte Volkswirtschaft und vor diesem Hintergrund anders zu bewerten, als ein Freihandelsabkommen mit einem Land der dritten Welt. Der EU-Kommission ist es offensichtlich nicht gelungen, adäquat auf das plötzlich erwachte Interesse der Bevölkerung an den Freihandelsabkommen zu reagieren.

Ein besonderes Augenmerk hierbei gilt TiSA: Die USA stellt die Bedingung, dass ihre Forderungen auch 5 Jahre nach Inkrafttreten oder einem erfolglosen Ende geheim bleiben!

Anmerkung am Rande: Wünschenswert wäre auch ein umfangreiches Interesse an den früheren Freihandelsabkommen gewesen. Gerade von vielen afrikanischen Ländern ist ja bekannt, dass die abgeschafften oder abgesenkten Zölle dazu führen, dass sie mit subventionierten EU-Agrarprodukten überschwemmt werden, was die heimische Agrarproduktion zerstört.

Unkündbarkeit

Während einige Länder bereits aus früheren Freihandelsabkommen wieder ausgestiegen sind, sind nach Ansicht einiger Völkerrechtler TTIP und CETA praktisch unkündbar. Auch diese Aussicht wirkt nicht vertrauensfördernd. Die Beantwortung einer Anfrage an den Bundestag, ob eine mitgliedsstaatliche Kündigung bei CETA oder TTIP möglich ist, ergab Folgendes [6]:

  • eine einseitige Kündigung ist bei CETA jederzeit ab Inkrafttreten möglich
  • allerdings bleibt der umstrittene Investitionsschutz auch noch bis 20 Jahre nach Kündigung in Kraft
  • zu TTIP gab es Stand März 2015 noch keinen vorläufigen Vertragstext, aber „in den Verhandlungsleitlinien des Rats der EU vom 14. Juni 2013 ist zu Kündigungsmöglichkeiten nichts enthalten“

Die plötzliche Eile

Gerade nach der großen Anti-TTIP-Demonstration in Berlin im Oktober 2015 schien es hektischer in der Politik zu werden. U. A. die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström aber auch Bundeskanzlerin Merkel wollten die Verhandlungen so schnell wie möglich abschließen, offenbar um zu vermeiden, dass der Widerstand noch größer wird und so die Umsetzung der geplanten Freihandelsabkommen gefährdet.

Art des Verfahrens

Sehr irritierend ist, dass der Ratifizierungsprozess nicht schon zu Beginn von völkerrechtlichen Verhandlungen feststeht.

Gerade in den letzten Wochen gewann man den Eindruck, dass Jean Claude Juncker selbst oder zumindest die EU-Kommission darüber bestimmte, ob die nationalen Parlamente bei der Ratifizierung von CETA eingebunden werden oder nicht. Dafür sollte es überprüfbare Kriterien geben.

Dieser Punkt wurde in einer kleinen Anfrage der Partei „Die Linke“ im September 2015 folgendermaßen beantwortet:
„Im Übrigen ist die Zustimmung der Parlamente Voraussetzung für das Inkrafttreten des CETA-Abkommens einschließlich der vorgesehenen Ausgestaltung des Entscheidungsverfahrens für den CETA-Hauptausschuss.“ [7]

Auch ein juristische Kurzgutachten im Auftrag von attac kommt bereits im Oktober 2014 zu dem Schluss:
„Das CETA ist ein „gemischtes Abkommen“. Es kann nur in Kraft treten, wenn die EU und die Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren. Unter dem Grundgesetz ist dafür nicht nur die Zustimmung des Bundestages, sondern auch des Bundesrates notwendig.“ [8]

Vorläufige Anwendung

Der Punkt der in letzter Zeit stark diskutiert wird, ist die vorläufige Anwendung des Gesetzes. Für den Normalbürger absolut unverständlich, wie ein Abkommen, welches an einer Ratifizierung noch scheitern kann, vorläufig in Kraft treten kann!? Oft dauert der Ratifizierungsprozess mehrere Jahre. Eine Begründung für dieses Vorgehen habe ich auch hier bisher nicht gehört. Meist heißt es, dass bei früheren Abkommen ähnlich verfahren wurde, was schlimm genug, aber kein Argument ist. Was anderes sollen die EU-Bürger dahinter vermuten als ein Schaffen von Tatsachen?

 

Verbale Angriffe, Diffamierung, Pauschalisierung

Wie schon erwähnt, stelle ich bei den Befürwortern der Abkommen häufig eine fehlende sachliche Debatte fest. Anstatt positive Argumente für TTIP zu nennen wird oft nur versucht, die TTIP-Gegner oder deren Begründungen lächerlich zu machen. Im Folgenden dazu einige Beispiele:

 

Alle Freihandelsgegner sind u. A. Amerikahasser:

„Beim Protest gegen die Freihandelsverträge CETA und TTIP versammeln sich die Empörten und die Ängstlichen: Grüne, Sozialisten, Rechtspopulisten, „Kapitalismus“-Kritiker, Amerikahasser, Putinversteher, Sozialromantiker und sogar manche Katholiken.

Da treffen sich Zukunfts-, Technik- und Fortschrittsskeptiker mit Marktwirtschaftskritikern, Linkssozialisten mit Deutschnationalen, Vergangenheitsromantiker, Umweltaktivisten, Globalisierungskritiker mit Besitzstandswahrern, atheistische Gewerkschaftler mit kirchlichen Arbeitnehmervertretern und besorgten Rentnern, Putinverstehern und Amerikahassern.“ [9]

 

Alle 150.000 bis 250.000 Demonstranten in Berlin waren rechts:

„Die Proteste gegen das Freihandelsabkommen TTIP bedienen vor allem rechtspopulistische Ressentiments. Wer da mitmarschiert, findet offenbar nichts daran, sich gedanklich bei Pegida-Bachmann, Marine Le Pen und Donald Trump unterzuhaken.

Die Geisteshaltung vieler Anti-TTIP-Aktivisten ist im Kern eine dumpf nationalistische.

Die Kampagne gegen den Freihandel ist wie auf dem braunen Mist gewachsen.“ [10]

 

Die ARD entwirft mit ihrer Reportage „Der große Deal“ [11] Verschwörungstheorien:

„Die ARD-Doku treibt einen enormen gebührenfinanzierten Aufwand, um die „Geheimakte“ des geplanten Freihandelsabkommen TTIP aufzublättern. Statt Fakten gibt es Verschwörungstheorien

Pseudo-investigatives Schaulaufen

Schüttelgereimt ließe sich das Film-Motto so fassen: Außer Spesen nichts gewesen – aber die Konzerne sind die Bösen.“ [12]

 

Wer gegen Freihandel ist, ist gegen die Vernunft[13]

„Nicht nur gegen TTIP wächst die Ablehnung – die Massen machen auch gegen Ceta mobil. Warum sie es tun, lässt sich kaum erklären. Es herrscht derselbe Irrationalismus wie beim Nato-Doppelbeschluss.“

„‚German angst‘ ist im Spiel. Denn sonderbarerweise ist der Protest in anderen europäischen Ländern viel weniger verbreitet.“

„Doch durch welches Chlorhuhn fühlt sich ein Volk in seiner Lebensqualität bedroht, das sich mit Vorliebe an der Pommesbude verköstigt und bei Aldi die billigste Presswurst einkauft?“

(Auch hier außer vermeintlichem Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen keinerlei Argumente dafür)

 

Vorschlag für ein durchsetzbares Freihandelsabkommen

Den Gegnern der aktuell diskutierten Freihandelsabkommen wird unterstellt, dass sie keinen Fortschritt wollen und dass sie gegen freien Handel sind. Dabei bestätigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung (nach einem Artikel der Welt [14]), dass freier Handel von einer Mehrheit der Bevölkerung (56%) befürwortet wird. Die Zustimmung zu TTIP sank dagegen in den letzten zwei Jahren von 55% auf nur 17%.

Um der europäischen aber auch der kanadischen und amerikanischen Bevölkerung die Angst zu nehmen, schlage ich Folgendes vor:

  1. kein Investorenschutz
  2. keine regulatorische Kooperation
  3. jederzeitige einseitige Kündbarkeit ohne Sonderklausel für den Investitionsschutz
  4. Einigung auf die auf jeder Seite vorhandenen höheren Normen und tatsächliche Abschaffung von Handelshemmnissen

 


[1] s. Petra Pinzler: „Internationale Schiedsgerichte: Ungleiche Gegner„, unter: http://www.zeit.de/2014/47/schiedsgerichte-steuerzahler, (abgerufen am 23.07.2016)
[2] s. Zacharias Zacharakis: „TTIP: Ein Freifahrtschein für Lobbyisten„, unter: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-06/ttip-freihandelsabkommen-regulatorische-kooperation-rcc-eu-usa, (abgerufen am 23.07.2016)
[3] s. Florian Gathmann und Nils Weisensee: „Leihbeamte: Lobbyisten-Liste enthüllt Einfluss in Ministerien„, unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/leihbeamte-lobbyisten-liste-enthuellt-einfluss-in-ministerien-a-496720.html, (abgerufen am 23.07.2016)
[4] s. Prof. Dr. Markus Krajewksi: „TTIP: Wachstums- und Jobmotor oder Gefahr für Demokratie und Sozialstandards?“, unter: https://www.youtube.com/watch?v=UZVu2Leq62s, (abgerufen am 23.07.2016)
[5] s. Greenpeace: Veröffentlichte TTIP Dokumente (13 von 17 Kapiteln), unter: https://www.ttip-leaks.org/zeus/docall.zip, (abgerufen am 23.07.2016)
[6] s. Bundestag Fachbereich Europa: „Einseitige mitgliedstaatliche Kündigung von EU-Freihandelsabkommen“, unter: https://www.bundestag.de/blob/405246/13b6837a747f02e82393f2187446b811/pe-6-037-15-pdf-data.pdf, (abgerufen am 23.07.2016)
[7] s. Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij u. a. der Fraktion die LINKE: „Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, Kanada und den USA nach Abschluss der Abkommen CETA und TTIP“, unter: https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/Parlamentarische-Anfragen/2015/18-5882,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf, (abgerufen am 23.07.2016)
[8] s. Juristisches Kurzgutachten im Auftrag von attac/München: „Europa‐ und verfassungsrechtliche Vorgaben für das Comprehensive Economic and Trade Agreement der EU und Kanada (CETA)“, unter: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/CETA-Rechtsgutachten.pdf, (abgerufen am 23.07.2016)
[9] s. Wolfram Göll: „TTIP und CETA – Ideale Feindbilder“, unter: https://www.bayernkurier.de/inland/15533-ideale-feindbilder, (abgerufen am 23.07.2016)
[10] s. Alexander Neubacher: „‚Stoppt TTIP‘-Demo: Schauermärchen vom rechten Rand„, unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ttip-bei-der-demo-marschieren-rechte-mit-kommentar-a-1057131.html, (abgerufen am 23.07.2016)
[11] s. Recherche von ARD-Monitor: „Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen“, unter: https://www.youtube.com/watch?v=aSnAK4Ez37M, (abgerufen am 23.07.2016)
[12] s. Joachim Hirzel: „TV-Kolumne: ‚Der große Deal‘ – So macht die ARD mit GEZ-Geld Stimmung gegen TTIP“, unter: http://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/der-grosse-deal-ard-geheimakte-freihandelsabkommen-tv-kolumne-der-grosse-deal_id_4037196.html, (abgerufen am 23.07.2016)
[13] s. Dirk Schumer: „Wer gegen Freihandel ist, ist gegen die Vernunft“, unter: http://www.welt.de/politik/deutschland/article157877375/Wer-gegen-Freihandel-ist-ist-gegen-die-Vernunft.html, (abgerufen am 04.09.2016)
[14] s. Martin Greive: „Angst frisst Wohlstand“, unter: http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_wirtschaft/article157060039/Angst-frisst-Wohlstand.html, (abgerufen am 23.07.2016)

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